Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot (AVD)
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag, bei dem Sie Ihre Beiträge und die staatlichen Zulagen am Kapitalmarkt anlegen können, zum Beispiel in ETFs.
Ab wann gibt es das AVD?
Neue zertifizierte Verträge können ab dem 1. Januar 2027 bei zugelassenen Anbietern wie Banken oder Online-Brokern abgeschlossen werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte. Neu hinzu kommen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, einschließlich Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke.
Wie hoch ist die Förderung?
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro 25 Cent je Euro. Das ergibt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 Euro pro Kind und einmalig 200 Euro Bonus für Berufseinsteiger unter 25.
Wie viel kann ich einzahlen?
Bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro, höhere Einzahlungen werden aber ebenfalls im Depot angelegt.
Welche Anlageformen gibt es?
Renditeorientierte Depots, ein einfaches Standarddepot ohne Garantie sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie.
Wie wird das AVD besteuert?
Während der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei. Steuern fallen erst bei der Auszahlung an.
Wann und wie wird ausgezahlt?
Frühestens ab 65, spätestens ab 70 Jahren, entweder als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85. Zu Beginn sind bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag möglich.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er kann weiterlaufen. Ein Wechsel ins neue System ist möglich, kann aber Kosten verursachen und sollte daher vorher geprüft werden.
Ist das Vermögen vererbbar?
Ja, grundsätzlich. Erben müssen jedoch Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, außer bei Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners.